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Stiftung für unser Dorf

Die Dorfstiftung braucht SIE!

1. Bürgermeister
1. Bürgermeister


Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Gönnerinnen und Gönner,



wer von Ihnen kennt nicht die Situation, wenn im Fernsehen, Rundfunk oder per Post Spendenaufrufe gemacht werden?

Häufig kommt spontan der Gedanke „schon wieder ein Bettelbrief“! Trotz Spendenbereitschaft bleibt oft die Frage: Kommt die Hilfe auch an? Bei unserer Ruhpoldinger Dorfstiftung kann man guten Gewissens sagen: Ganz bestimmt!

Ich möchte Ihnen im Folgenden kurz schildern, wie unsere Dorfstiftung strukturiert ist und vielleicht können Sie sich dann für eine kleine Spende entscheiden. Seit über 20 Jahren unterstützt die Ruhpoldinger Dorfstiftung in vielerlei Hinsicht unser Zusammenleben. So werden die Ruhpoldinger Vereine, Hilfs- und Rettungsorganisationen und vor allem die Jugendarbeit gefördert. Aber auch die Bezuschussung von ganz persönlichen Schicksalen bleibt in Ruhpolding nicht aus.

Mit Geld kann man sich zwar keine glückliche Zukunft kaufen, aber die Dorfstiftung fördert in den Zeiten immer knapper werdender Mittel mildtätige Zwecke und lindert dadurch Notsituationen.
Mit einem Hoffnungsschimmer im Gepäck, dass ich Sie zu einer kleinen Spende überreden konnte, lade ich Sie nun gerne ein, sich genauer über die Dorfstiftung zu informieren.

Ich grüße Sie recht herzlich im Namen der „Stiftung für unser Dorf“



Ihr Bürgermeister

Claus Pichler

Wie kam es zur Stiftung


Entsprechend den in den Testamenten festgelegten Wünschen großzügiger Gönnerinnen Ruhpoldings wurde mit Urkunde vom 08.08.1988 zur Förderung der BRK-Sanitätskolonne und –Bereitschaft sowie der BRK-Bergwachtbereitschaft Ruhpolding, sowie zur Förderung der Jugendarbeit in der Gemeinde Ruhpolding, die „Stiftung für unser Dorf“ nach Maßgabe der Stiftungsurkunde und der Satzung begründet.

Hochherzige Zustiftungen erlaubten es, den Stiftungszweck um die Förderung der allgemeinen Alten-, Kranken- und Behindertenbetreuung (1989), der Heimatpflege, Kunst und Kultur (1996), des Vereins „Freiwillige Feuerwehr Ruhpolding e.V.“ (1999), sowie von mildtätigen Zwecken im Sinne des § 53 der Abgabenordnung (2005) zu erweitern.

Wie wird das Geld verteilt


Nach Abzug der Mittel, die für Aufwendungen gebraucht werden, kann das erwirtschaftete Kapital für oben genannte Zwecke ausgeschüttet werden.

Aufwendungen sind z.B. die Grabpflege für verstorbene Zustifter/innen oder Kontoführungsgebühren. Von den Zinserträgen des Grundstockvermögens werden jährlich rd. 75 v. H. ausgeschüttet. Vereine und Organisationen, die eine der vorgenannten Aufgaben erfüllen, können deshalb Anträge auf Zuschüsse an die „Stiftung für unser Dorf“ stellen.


Wer wird aus Stiftungsmitteln bedacht


Zwecke der Stiftung sind die Förderung und Stärkung:


a) der BRK-Sanitätskolonne u. –Bereitschaft sowie der BRK-Bergwachtbereitschaft Ruhpolding für örtliche Aufgaben und Bedürfnisse des Rettungsdienstes, der Alten-, Kranken- und Behindertenbetreuung innerhalb der Gemeinde Ruhpolding,

b) der heimat-, kultur- und sozialpflegerischen sowie sportlichen Jugendarbeit,

c) der Alten-, Kranken- und Behindertenbetreuung außerhalb der in Buchstabe a) genannten Einrichtungen innerhalb der Gemeinde Ruhpolding,

d) der Heimatpflege, Kunst und Kultur,

e) des Vereins „Freiwillige Feuerwehr Ruhpolding e.V.“

f) von mildtätigen Zwecken im Sinne des § 53 Abgabenordnung.

 

Wer verwaltet die Stiftung


Die „Stiftung für unser Dorf“ ist eigenständig tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Sie wird von den nach der Gemeindeordnung zuständigen Organen der Gemeinde Ruhpolding vertreten und verwaltet. Diese Mitglieder der Organe der Stiftung erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung.

Die Verwaltung der „Stiftung für unser Dorf“ übernimmt die Gemeinde Ruhpolding selbst, somit entstehen keine Kosten. Jede Spende dient daher zu 100 % dem gewünschten Zweck. Jede Spenderin oder jeder Spender kann selbst entscheiden, ob die Zustiftung für alle Zwecke, oder für einen bestimmten Zweck verwendet werden soll.

Für jede eingegangene Spende wird selbstverständlich eine Spendenquittung ausgestellt. Alle Spenden an die „Dorfstiftung“ sind nach den Einkommenssteuerrichtlinien steuerlich absetzbar.


Wie kann ich spenden?


Ein Spendenkonto wurde jeweils bei der Sparkasse Ruhpolding sowie bei der VR Bank Rosenheim-Chiemsee eG eingerichtet.

Ab einer Spendensumme von 500,00 Euro werden die Namen aller Spenderinnen und Spender im goldenen Stifterbuch verewigt.


Spendenkonto „Stiftung für unser Dorf“

Sparkasse Ruhpolding
BLZ 710 520 50 – Konto-Nr. 669911

VR Bank Rosenheim-Chiemsee eG
BLZ 711 601 61 Konto-Nr. 1704001


Formblatt Zuwendung nach Stifterwillen


Formblatt Stifterwillen   zum Download hier klicken

Zuschussantrag zum Download


Zuschussantrag   zum Download hier klicken


Antrag auf Jugendzuschuss   zum Download hier klicken


(c) Gemeinde Ruhpolding